Finanztagung steckt Rahmen für Beitragsreform 18.02.2019(DBU-Presse)
Präsident Helmut Biermann hatte auf der DBU-Mitgliederversammlung in Leipzig eine Tagung der Finanzverantwortlichen der DBU-Landesverbände zur Diskussion über eine evtl. Neustrukturierung des DBU-Beitragssystems angekündigt. Ziel sollte es unter anderem sein, die Beitragslasten verursachergerechter zu verteilen und insbesondere diejenigen weniger zu belasten, die nur geringe Leistungen der DBU in Anspruch nehmen.
Diese Sitzung fand nun am Wochenende in Essen unter Beteiligung der Landesverbände
• Baden-Württemberg • Hessen • Westfalen • Norddeutschland • Brandenburg • Sachsen-Anhalt • Berlin • Niedersachsen • Mittleres Rheinland
und dem DBU-Präsidenten und dem VP Finanzen Manfred Danlowski statt. Zunächst verliehen alle Teilnehmer ihrer Verwunderung Ausdruck, dass angesichts dieses wichtigen, zukunftsweisenden Themas es nicht mehr Landesverbände für notwendig erachtet haben, sich zu beteiligen.
In offenenen, teilweise kontrovers, aber immer zielgerichtet geführten Diskussionen wurden die vielseitigen Facetten einer möglichen Veränderung der Beitragserhebung dargestellt und immer wieder hinterfragt. Bis Sonntag Mittag konnte dann ein von von allen Beteiligten getragener Vorschlag zur Beitragsreform erarbeitet werden, der die folgenden Eckpunkte umfasst:
• der aktuelle Aktivenbeitrag ist in der bisherigen Form nicht mehr zeitgemäß und soll durch ein verändertes System ersetzt werden • die Beiträge sollen zukünftig durch verschiedene Kennzahlen ermittelt werden • jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren sollen bei Beitragsermittlung unberücksichtigt bleiben und somit beitragsfrei gestellt werden • Vereine sollen einen Sockelbeitrag von 120,00 € zahlen, kleinere Vereine mit bis zu 10 aktiven Mitgliedern werden davon befreit • der Aktivenbeitrag wird von 30,00 € auf 15,00 € halbiert • auf Basis der seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes ermittelten Mitgliederzahlen soll ein Beitragsbestandteil in Höhe von ca. 15 % des neuen Aktivenbeitrages eingeführt werden • für die Teilnahme am Mannschaftssportbetrieb der DBU (Bundesligen, Regionalligen etc.) wird von den Landesverbänden über den Beitrag eine nach Ligenzugehörigkeit gestaffelte Teilnahmegebühr erhoben und das bisherige Startgeld entfällt • für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften (ohne Jugend) soll je Starter von den Landesverbänden eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben werden.
In diesem Zusammenhang ist besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass aufgrund dieser Eckdaten der durch die DBU von den Landesverbänden zu erhebende Beitrag ermittelt wird. Wie die einzelnen Landesverbände die so ermittelte Beitragssumme innerhalb ihres Zuständigkeitsbereicher den Vereinen/Einzelmitgliedern berechnen, obliegt allein den Landesverbänden.
Die erarbeiteten Vorschläge gehen nun an das DBU-Präsidium zur weiteren Bearbeitung/Ausgestaltung und Vorbereitung eines darauf basierenden Antrages zur Beschlussfassung durch den Hauptausschuss.
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