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Einstweilige Anordnung des DBU-Verbandsgerichts![]() (DBU-Presse)
![]() Das Verbandsgericht der DBU hat mit heutigem Beschluss in Form einer einstweiligen Anordnung die Billard-Sportordnung – Allgemeiner Teil (BSO – AT) in der Fassung vom April 2016 bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug, nicht aber außer Kraft gesetzt. Um kein Vakuum für den Sportbetrieb entstehen zu lassen, kommt die bisherige Sport- und Turnierordnung – Allgemeiner Teil (STO – AT) in der genehmigten Fassung vom Juli 2014 vorerst weiterhin zur Anwendung. | |
