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Hinweise zum Sportbetrieb![]() (VP Sport)
![]() Am DBU-Spielbetrieb der nehmen Sportler teil, die für ein Spielwochenende oder einen Grand Prix aus dem Ausland einreisen. In Zeiten der Corona-Pandemie werden gerade noch geltende Regelungen unter Umständen sehr schnell – und in verschiedenen Bundesländern sogar abweichend voneinander – geändert.
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand haben sich Personen, die aus einem als Risikogebiet klassifizierten Drittland nach Deutschland einreisen, in Quarantäne zu begeben. Dies kann nur vermieden werden, wenn ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden kann. Dies bedeutet, dass einreisende Sportler aus Risikogebieten nur dann am Sportbetrieb der DBU teilnehmen können, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen können *).
*) Die einzig bekannte Ausnahme stellt derzeit Nordrhein-Westfalen dar, wo der negative PCR-Test nicht erforderlich ist, wenn der Einreisende sich nicht länger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhält.
Das Vorhandensein eines negativen Tests wird durch die jeweils gegnerische Mannschaft bzw. die Turnierleitung festgestellt. In Zweifelsfällen ist der jeweilige DBU-Sportwart berechtigt, auch im Nachhinein die Vorlage des Tests zu verlangen, der den o. g. Vorgaben entsprechen muss.
Wir appellieren an die Vernunft und die sportliche Fairness eines jeden Sportlers, dass es selbstverständlich ist, dass diese Vorgaben eingehalten werden.
Aufgrund der sich unter Umständen kurzfristig ändernden Rechtslage sind die betroffenen Landesverbände, Vereine und Sportler gehalten, sich im Rahmen ihrer Eigenverantwortung ebenfalls über eventuell ändernde regionale Regelungen zu informieren, da seitens der DBU solche Veränderungen unmöglich zeitnah nachverfolgt werden können.
Bitte achtet aufeinander und tut alles dafür, dass wir den Sportbetrieb nicht einschränken oder gar einstellen müssen. | |
